Recht muss Recht bleiben!

Neben der rechtswidrigen Oberbürgermeisterwahl wurde nun auch Einspruch gegen die Kommunalwahl eingereicht. Unseren Einspruch können Sie hier nachlesen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Lünenbach,
hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen des Herrn Markus Beisicht vertreten. Hintergrund unserer Mandatierung ist die Feststellung des Endergebnisses der Kommunalwahl der Stadt Leverkusen vom 14. September 2025.
Am 22.09.2025 hat der Wahlausschuss der Stadt Leverkusen das Endergebnis der Kommunalwahl der Stadt Leverkusen festgestellt. Dieses Endergebnis wurde zwischenzeitlich auch öffentlich bekannt gegeben.
Namens und im Auftrage des Mandanten wird nunmehr ausdrücklich form- und fristgerecht
Einspruch
gegen die objektive Rechtmäßigkeit der am 14.09.2025 stattgefundene Kommunalwahl erhoben.
Grund des Einspruchs sind die nachfolgenden Gründe:
Der Leverkusener Wahlausschuss hat die Zulassung des unseres Mandanten als Bewerber des Aufbruch Leverkusen als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl am 14.09.2025 verweigert, obwohl sämtliche Wahlteilnahmevoraussetzungen für die Bewerbung unseres Mandanten erfüllt und nachgewiesen waren.
Die Nichtzulassung unseres Mandanten zur OB-Wahl war eklatant rechtswidrig. Dies hatte auch Folgen für die Wahl zum Rat der Stadt Leverkusen.
Unser Mandant verfügt über einen ausgezeichneten Leumund und war seit Jahrzehnten in der Leverkusener Kommunalpolitik aktiv und vernetzt.
Er hat niemals auch nur ansatzweise verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt oder gar selbst verfolgt.
Er ist ein engagierter Verteidiger des Grundwertkanons unseres Grundgesetzes. Er hat immer die Menschenwürde eines jeden Menschen egal welcher Herkunft verteidigt, so dass bei einer sachgerechten Prüfung herausgekommen wäre, dass unser Mandant als Bewerber für den Aufbruch Leverkusen für das Amt des Oberbürgermeisters ein engagierter Verteidiger unserer pluralistischen Demokratie ist und zu keinem Zeitpunkt Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt hat und verfolgt.
Das zuständige Leverkusener Wahlamt hat der Vertrauensperson des Aufbruch Leverkusen noch kurz vor dem Stichtag vor Abgabe der Unterlagen schriftlich versichert, dass alle Voraussetzungen für den Wahlantritt unseres Mandanten vorliegen, da die Kandidatur ordnungsgemäß und korrekt angemeldet worden war.
Das Wahlamt der Stadt Leverkusen hat es unterlassen der Vertrauensperson des Wahlvorschlages des Aufbruch Leverkusen mitzuteilen, dass die Stadtverwaltung bereits am 08.04.2025 den Verfassungsschutz um eine Einschätzung zum Bewerber gebeten hat.
Dies hätte zwingend geschehen müssen, um der Vertrauensperson ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, um eventuelle Vorwürfe gegen die Bewerbung unseres Mandanten zu entkräften oder gegebenenfalls ihn gegen einen anderen Bewerber auszutauschen.
Stattdessen wurde der Vertrauensperson mitgeteilt, dass alle Voraussetzungen für den Wahlantritt des Bewerbers Markus Beisicht vorliegen, da die Kandidatur ordnungsgemäß und korrekt angemeldet worden sei.
Der Vertrauensmann des Aufbruch Leverkusen ist demzufolge vom Wahlamt der Stadt Leverkusen vorsätzlich getäuscht worden und insbesondere in Unkenntnis darüber gelassen worden, dass die Stadt Leverkusen in Kooperation mit dem weisungsgebundenen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz versucht die Kandidatur eines offenbar nicht genehmen Bewerbers zu verhindern.
Bis zum Stichtag konnte demzufolge der Vertrauensmann des Wahlvorschlages des Aufbruch Leverkusen davon ausgehen, dass Markus Beisicht zur Oberbürgermeisterwahl als Kandidat antreten kann und darf.
Am 08.07.2025 erreichte dann das Wahlamt eine Stellungnahme des Leiters des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Herrn Jürgen Kayser vom 07.07.2025. Die Stellungnahme erreichte demzufolge das Wahlamt nach dem Stichtag.
In dieser teils böswilligen, teils bewusst falschen Stellungnahme wurde wider besseres Wissen suggeriert, dass der Bewerber Markus Beisicht seit dem Jahr 1987 verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Interessant ist, dass unser Mandant trotz dieser Unterstellung in der Vergangenheit immer problemlos als Bewerber zur OB-Wahl zugelassen worden ist.
Der Vertrauensmann des Aufbruch Leverkusen erhielt das Dossier erst wenige Stunden vor der am nächsten Tag angesetzten Wahlausschusssitzung.
Der Vertrauensmann des Wahlvorschlages konnte sich mit diesem Dossier, dass Zeiträume von 1987 bis 2025 umfasst, natürlich nicht mehr ordnungsgemäß auseinandersetzen. Er konnte die Behauptungen nicht überprüfen. Er konnte lediglich feststellen, dass dem Bewerber offensichtlich Zitate untergeschoben worden sind, die er nachweislich nicht geäußert hat.
Besonders die Behauptung unser Mandant sei islamfeindlich ist infam. Auf der Liste des Aufbruch Leverkusen, welche von unserem Mandanten angeführt wurde, kandidierten ein Dutzend gläubige Muslime.
Markus Beisicht setzt sich seit Jahren für eine Allianz von konservativen identitätsbewussten Leverkusener mit Muslimen ein. Bereits vor Jahren wurde seinerseits ein Papier veröffentlicht, in dem er sich von früheren Stellungnahmen distanziert und ausdrücklich zu einer Allianz mit verfassungstreuen Muslimen aufruft.
Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass dem Vertrauensmann des Wahlvorschlages das notwendige rechtliche Gehör nicht ausreichend gewährt wurde. Er hatte keinerlei Zeit sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen. Zumal ihm bis zum 07.07.2025 erklärt worden ist, dass der Bewerber Markus Beisicht alle Voraussetzungen der Wahlteilnahme erfülle.
Zudem wurde der Vertrauensperson durch das Verschweigen der Anfrage an den Verfassungsschutz die Möglichkeit genommen, den Bewerber zurückzuziehen und diesen gegebenenfalls durch einen anderen Bewerber zu ersetzen.
Durch die rechtswidrige Nichtzulassung unseres Mandanten als Bewerber des Aufbruch Leverkusen zur OB-Wahl wurde empfindlich in den Wahlkampf des Aufbruch Leverkusen für den Leverkusener Stadtrat eingegriffen.
Viele Bürger gingen davon aus, dass der Aufbruch Leverkusen zur Stadtratswahl nicht zugelassen worden war. Der Eindruck wurde noch dadurch verstärkt, dass die kommunale Presse nach der Nichtzulassung des OB-Kandidaten des Aufbruch Leverkusen keinerlei Berichterstattung über Wahlkampfaktivitäten des Aufbruch Leverkusen mehr veröffentlichte, so dass viele unbedarfte Leverkusener davon ausgehen mussten, dass der Aufbruch Leverkusen auch nicht zur Kommunalwahl antreten darf. Dies hat auf jeden Fall das Wahlergebnis beeinflusst.
Darüber hinaus wurde der Aufbruch Leverkusen durch die Nichtzulassung des OB-Kandidaten Beisicht die Möglichkeit genommen, die kommunalen Ziele der Wählervereinigung in die Öffentlichkeit zu tragen.
In Lokalmedien konnten sämtliche OB-Bewerber über Wochen hinweg ihre Standpunkte in relevanten Fragen der Leverkusener Kommunalpolitik veröffentlichen. So ist es der Klimaliste auch durch OB-Kandidatur ihres Spitzenkandidaten Rees gelungen noch einen Sitz im Leverkusener Stadtrat zu erreichen. Durch die OB-Kandidatur konnte die Klimaliste ihre Inhalte in den Lokalmedien ausreichend transportieren und so ihr Ratsmandat verteidigen. Diese Möglichkeit wurde dem Aufbruch Leverkusen genommen.
Der Aufbruch Leverkusen hatte sich ausdrücklich dafür entschieden mit einem eigenen OB-Kandidaten in den Kommunalwahlkampf zu ziehen und den Wahlkampf hauptsächlich auf diesen OB-Kandidaten auszurichten.
Der Wahlkampf und die Öffentlichkeitsarbeit des Aufbruch Leverkusen wurden durch den rechtswidrigen Ausschluss von Markus Beisicht empfindlich gestört. Die Wählervereinigung Aufbruch Leverkusen wurde hierdurch im Hinblick auf ihre Mitbewerber massiv und empfindlich benachteiligt.
Diese Benachteiligung hat dann dazu geführt, dass der Aufbruch Leverkusen sein Ratsmandat verlor. Von einer fairen Wahl und von einer Chancengleichheit kann demzufolge bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 nicht die Rede sein. Die Stadtratswahl ist demzufolge unrechtsmäßig verlaufen und muss daher wiederholt werden.
