Neues aus dem Stadtrat

Präzise Sprache in der Verwaltung im Umgang mit Migranten

Sehr geehrte Herr Oberbürgermeister Richrath,

bitte setzen Sie den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung und der zuständigen Gremien.

Der Stadtrat möge beschließen:

Die Verwaltung wird angewiesen, die Bezeichnung Asylbewerber sofort nicht mehr zu gebrauchen. Stattdessen sind Migranten, die das Grundrecht auf Asyl einfordern, korrekt als „Asylforderer“ zu bezeichnen.

Die Verwaltung wird angewiesen, Migranten ab sofort nicht mehr als „Flüchtlinge“ oder pauschal „Schutzsuchende“ zu bezeichnen und anzureden. Stattdessen ist unter Angabe der (insofern bekannt) jeweiligen Nationalität die Bezeichnung „Migranten“ zu wählen.

Begründung:

Das Asylrecht ist ein Grundrecht. Auf gesetzlich verbriefte Rechte gibt es einen Rechtsanspruch der entsprechenden Rechtssubjekte. Die Rechtssubjekte „bewerben“ sich nicht um die Wahrnehmung ihrer Rechte, sondern sie „fordern“ sie ein.

Bei der Antragstellung um Asyl handelt es sich nicht um einen Bewerbungsvorgang. Dies wurde insinuieren, dass das BAMF freiwillig und nach eigenem Ermessen entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Asylanerkennung erfüllt sind. Dem ist jedoch nicht so.

Die anspruchsbewusste Forderungshaltung vieler Migranten unterstreicht dies: Im Jahr 2017 waren an deutschen Gerichten 300.000 Klagen von Migranten gegen BAMF-Entscheidungen anhängig. Bis heute sind deutsche Gerichte mit den Folgen der Masseneinwanderung von forderungsfreudigen und klagebereiten Migranten überlastet. Das Kompositum Asylbewerber ist daher widersinnig und irrführend.

Auch die Bezeichnungen „Flüchtling“ und „Schutzsuchende“ sind unpräzise und führen in die Irre eines semantischen Begriffs- und Assoziationsfeldes aus Mitleid, Sympathie, Schicksalsdramatik, Humanitätsrhetorik und apriorischer Fürsorgebereitschaft, um in der Bevölkerung Akzeptanz für illegale Masseneinwanderung zu erzeugen.

Entscheidend für den vorliegenden Antrag ist jedoch, dass die Begrifflichkeiten inhaltlich nicht tragfähig sind. Der Titel „Flüchtling“ nach der Genfer Konvention entfällt – wie allgemein bekannt – nach Überqueren der ersten sicheren Landesgrenze. Da so gut wie alle Migranten, die im Zuge der Asylwelle ab Herbst 2015 nach Deutschland kamen, mehrere sichere Drittstaaten durchquert haben, ist die Bezeichnung „Flüchtling“ im deutschen Kontext ein Phantombegriff.

Problematisch ist auch die pauschale Unterstellung einer Schutzsuche für jeden Unbekannten, der nur den Fuß über die deutsche Grenze setzt. Ungeprüft zu behaupten, dass nordafrikanische Migranten, die über die österreichische oder belgische Grenze gelangen, Schutz suchen dürfte völlig widersinnig sein.

Alle anderen Migrationsgründe – die sich nicht zur Mobilisierung einer Akzeptanz offener Grenze eignen – werden bekanntlich aus manipulativer Absicht kategorisch ausgeblendet.

Die vorgeschlagene vereinheitlichende Bezeichnung „Migrant“ oder „Migranten“ enthält sich einer Mutmaßung über individuelle Migrationsmotive und führt zu einer dringend notwendigen Versachlichung der Sprache. Auch die Bezeichnung „Asylforderer“ dürfte juristisch präziser und somit versachlichender sein.

Markus Beisicht
– Aufbruch Leverkusen – Ratsgruppe –

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