
Aus dem Stadtrat
Maskenpflicht im Freien aufheben – Freiheit ist kein Privileg
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung und der zuständigen Gremien:
Es wird beantragt:
Der Rat fordert die Stadt Leverkusen auf, die Pflicht zum Tragen einer Maske im Freien aufzuheben.
Die Maskenpflicht in den Fußgängerzonen, Am Rhein und vor Schulen und städtischen Gebäuden wird ab dem 24.03.2021 außer Kraft gesetzt.
Begründung:
Maskenpflicht im Freien ist ein Eingriff in das Recht auf die Freiheit der Persönlichkeit aus Art. 1 i.V.m. 2 Abs. 1 GG. Als staatlicher Eingriff in die Freiheitsphäre der Bürger muss sie verhältnismäßig sein. Hierzu verlangen Grundrechtslehre und Rechtsstaatsprinzip, dass die staatliche Maßnahme überhaupt geeignet ist, um einen legitimen Zweck, hier dem Schutz unserer Bürger vor einer Corona-Infektion, Rechnung zu tragen.
Dies ist die Maskenpflicht im Freien ausweislich zahlreicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen jedoch nicht. Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) lässt erklären, dass das Joggen, Wandern und Spazierengehen ohne Maske „völlig ungefährlich“ sei. Diese Aussage bestätigt auch die Gesellschaft für Aerosolforschung (GAeF). „Im Freien finden so gut wie keine Infektionen durch Aerosolpartikel statt“, steht im Positionspapier der GAeF geschrieben. Personen, die trotzdem für längere Zeit am Stück einen Mund-Nasen-Schutz tragen, können dadurch sogar eine Ansteckung und Verbreitung begünstigen. Denn die Luft, die Personen in die Maske ausatmen, vermindert „die Wirksamkeit der FFP2-Masken“, schreibt die dpa. Daher warnen Behörden, wie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sogar vor dem übermäßigen Nutzen und empfehlen dringend, den durchfeuchteten Mund-Nasen-Schutz abzunehmen und bei Bedarf zu wechseln.
Gerade Spaziergänge am Rhein dienen in Zeiten des Lockdowns der Aufrechterhaltung eines gesunden Immunsystem. Sie wirken Fettleibigkeit, Einsamkeit und Depressionen entgegen. Solche Freizeitaktivitäten mittels einer Maskenpflicht im Freien einzuschränken, wirkt dem Ziel eines effektiven Gesundheitsschutzes entgegen.
Ältere Menschen, Brillenträger, Jugendliche und Hörgeschädigte leiden unter der auferlegten Maskenpflicht im Freien. Diese schützt nicht die Gesundheit, sondern droht sie zu beeinträchtigen.
Folglich bitte der Aufbruch Leverkusen um Zustimmung zu diesem Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Beisicht
-Aufbruch Leverkusen-