Altparteien lehnen gemeinsam mit AfD die Aufhebung der aktuellen Corona-Maßnahmen und einen Freedom Day für Leverkusen ab!

Altparteien und AfD stimmen gemeinsam gegen die Aufhebung der Corona-Maßnahmen in Leverkusen!

Selten erlebten wir im Stadtrat eine Debatte in der sich die Rathausparteien derart die Maske vom Gesicht rissen, wie bei der heutigen Abstimmung um die Einführung einer 2G-Regelung in Leverkusen. Den Antrag für eine stadtweite 2G-Regelung hatte die CDU in den Rat eingebracht.

Der Ratsherr des Aufbruch Leverkusen Markus Beisicht brachte einen Änderungsantrag ein, der stattdessen dem Beispiel anderer Länder folgend, die Aufhebung der aktuellen Corona-Maßnahmen forderte. Ein sogenannter Freedom Day ist auch in Leverkusen und natürlich in ganz Deutschland längst überfällig!

In seinem Redebeitrag warnte Beisicht eindringlich vor einer Spaltung der Gesellschaft. Eine 2G-Regelung ist nicht nur grob grundrechtswidrig, sie schließt zudem zehntausende Leverkusener aus dem gesellschaftlichen Leben aus.

Die Altparteien antworteten mit Schaum vor dem Mund und argumentierten das man solche Argumente wie von Herrn Beisicht nur auf Querdenkerdemos höre.

Skurril wurde es als die Fraktionsvorsitzende der FDP zum Mikrofon griff. Sie forderte eine Ausweitung der Impfangebote. Jede gesetzte Spritze sei eine gute Spritze meinte Frau
Monika Ballin Meyer-Ahrens (FDP).

Ein trauriges Beispiel wie Opposition gegen die massiven Eingriffe in unsere Grundrechte nicht funktioniert, lieferte mal wieder die AfD Leverkusen. Deren anwesende Vertreter stimmten mit den Altparteien und ihren Anhängseln gegen den Antrag des Aufbruch Leverkusen und somit für eine Fortführung der aktuellen Maßnahmen.

Beim Antrag der CDU für die Einführung einer 2G-Regelung in Leverkusen, kam das Ergebnis vor dem der Aufbruch Leverkusen bereits seit Monaten warnt. Der Antrag fand eine breite Zustimmung, trotz das selbst die Stadtverwaltung rechtliche Bedenken äußerte!

Ein mehr als schwarzer Tag für Leverkusen! Auch hier kündigt der Aufbruch Leverkusen rechtliche Schritte an! Gegen diese grundrechtswidrige Entscheidung ist Widerstand zwingend notwendig.

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