
Unsere Anfrage zu einem Thema, was aktuell ganz Leverkusen beschäftigt.
Gilt die Corona-Schutzverordnung und die Allgemeinverfügung auch für die Angehörigen der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Richrath,
am 29.03.2021 sollen circa 80 Angehörige der Leverkusener Großfamilie in Wiesdorf in einem Innenhof zu einem Familienfest zusammengekommen sein.
Anwohner haben daraufhin die Polizei und das städtische Ordnungsamt darüber verständigt.
Mitarbeiter des Leverkusener Ordnungsamtes sollen sich dann in der Folgezeit geweigert haben, trotz des hohen Inzidenzwertes und dem offenkundigen Verstoß gegen die
Kontaktbeschränkungen, gegen dieses Familienfest vorzugehen.
Es wird daher nachgefragt:
- Warum das Ordnungsamt, das in Sachen Corona-Schutzmaßnahmen die zuständige Behörde ist, nichts gegen die Durchführung des privaten Festes der
Großfamilie in Wiesdorf unternommen hat? - Wie bewertet das Leverkusener Gesundheitsamt die Durchführung eines großen
privaten Festes der Großfamilie in Wiesdorf mit 80 Personen am 29.03.2021? - Gelten für die Angehörigen der Leverkusener Großfamilie die in Leverkusen
verkündeten Kontaktbeschränkungen nicht? - Wie will das Ordnungsamt zukünftig verhindern, dass Angehörige der
Großfamilie weitere private Feste unter Umgehung der Kontaktbeschränkungen im
Rahmen der Corona-Pandemie feiern?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Beisicht
- Aufbruch Leverkusen –