
Über folgenden Antrag des Aufbruch Leverkusen wird bei der kommenden Ratssitzung abgestimmt werden. Es ist unserer Meinung nach zwingend notwendig die Bürger vor finanziellen Mehrbelastungen zu schützen.
Die Bürger vor Umsatzsteuer-Mehrkosten bei städtischen Leistungen schützen!
Sehr geehrter Oberbürgermeister Richrath,
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Rates und der zuständigen Gremien.
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei sämtlichen städtischen Leistungen für die ab dem 01.01.2023 erstmalig Umsatzsteuer anfällt, den jeweiligen Nettobetrag so zu senken, dass für die Bürger keine finanziellen Mehrbelastungen entstehen.
Begründung:
Ab dem 01.01.2023 sind die Kommunen in der Bundesrepublik aufgrund einer EU-Richtlinie verpflichtet auch auf all jene Leistungen 19 Prozent Umsatzsteuer zu erheben, die ebenso von privaten Anbietern erbracht werden können. Dies betrifft unter anderem das Friedhofswesen, den Verkehrsbereich, Stadtführung etc. Um den Bürgern Mehrkosten zu ersparen, besteht die Möglichkeit, dass Kommunen den Nettobetrag der neu von der Umsatzsteuer betroffenen Leistungen entsprechend senken. Gerade in Zeiten einer hohen allgemeinen Inflation und explodierenden Energiekosten, sollte die Stadt hierbei eine Mehrbelastung der Bürger verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Beisicht