Eine OB-Stichwahl an der man sich nicht beteiligen sollte!
Am Sonntag können die Leverkusener sich bei einer irregulären OB-Stichwahl zwischen dem gescheiterten Uwe Richrath und seiner politisch häßlichen korpulenten Kopie Stefan Hebbel entscheiden! Egal wie diese rechtlich fragwürdige Pseudo-Stichwahl auch ausgeht, steht der Verlierer schon fest : Leverkusen!!!
Der Aufbruch Leverkusen hat die eklatant undemokratische Leverkusen er OB-Wahl bereits mit einer rechtlich schlüssigen Argumentativen angefochten, so dass damit zu rechnen ist, dass die gesamte OB-Wahl sowieso wiederholt werden muss!
Wir empfehlen den Leverkusenern also am Sonntag zu Hause zu bleiben statt eine irreguläre Wahl durch eine Wahlbeteiligung noch unnötigerweise aufzuwerten.
Markus Beisicht legt Einspruch gegen die OB-Wahl in Leverkusen ein
Sehr geehrte Damen und Herren,
folgende Pressemitteilung zur Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Leverkusen übermittle ich Ihnen hiermit. Der Widerspruch ist beigefügt. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Pressemitteilung
Einspruch gegen die Oberbürgermeister-Wahl in Leverkusen
Leverkusen, den 17. September 2025. Der Vereinsvorsitzende des „Aufbruch Leverkusen“, Rechtsanwalt Markus Beisicht, erhebt Einspruch gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-Wahl der Stadt Leverkusen vom 14. September 2025 gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW.
Der Einspruch begründet sich insbesondere auf folgende Punkte:
Markus Beisicht wurde trotz vollständiger Erfüllung aller Wahlvoraussetzungen vom Wahlausschuss nicht zugelassen.
Dem Bewerber und seiner Vertrauensperson wurde kein ausreichendes rechtliches Gehör gewährt, da kritische Stellungnahmen des Verfassungsschutzes erst kurz vor Ablauf der Frist übermittelt wurden.
Die übermittelten Stellungnahmen enthalten nachweislich unzutreffende Behauptungen, die eine sachgerechte Prüfung und Stellungnahme unmöglich machten.
Durch diese Verfahrensfehler wurde die Rechtmäßigkeit der Wahl objektiv beeinträchtigt.
Der vollständige Einspruch mit allen Begründungen liegt als Anlage bei.
Hier können Sie den Einspruch nachlesen:
Einspruch gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-Wahl nach §40 Abs.1 des KommunalwahlgesetzesNRW
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lünenbach,
gestern hat der Wahlausschuss der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung vom 16.09.2025 die Wahlergebnisse der Oberbürgermeister-Wahl der Stadt Leverkusen festgestellt und eine Stichwahl angeordnet. Dies wurde zwischenzeitlich auch öffentlich bekannt gegeben.
Der „Aufbruch Leverkusen“, dieser vertreten durch seinen Vereinsvorsitzenden Rechtsanwalt Beisicht und Herr Rechtsanwalt Markus Beisicht erheben nunmehr ausdrücklich Einspruch gegen die objektive Rechtmäßigkeit der Wahl.
Es wird form-und fristgerecht Einspruch gegen die am14.09.2025 stattgefundene OB-Wahl eingereicht.
Grund des Einspruchs sind die nachfolgenden Gründe:
Der Leverkusener Wahlausschuss hat die Zulassung des Bewerbers des „Aufbruch Leverkusen“, Rechtsanwalt Markus Beisicht, als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl am 14.09.2025 verweigert, obwohl der Bewerber des „Aufbruch Leverkusen“ sämtliche Wahlteilnahmevoraussetzungen erfüllt und nachgewiesen hatte.
Die Nichtzulassung von Markus Beisicht zur OB-Wahl ist eklatant rechtswidrig.
Der Bewerber des Aufbruch Leverkusen“, Rechtsanwalt Markus Beisicht, verfügt übereinen ausgezeichneten Leumund und war seit Jahrzehnten in der Leverkusener Kommunalpolitik aktiv und vernetzt.
Er hat niemals auch nur ansatzweise verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt oder gar selbst verfolgt. Er ist ein engagierter Verteidiger des Grundwertkanons unseres Grundgesetzes. Er hat immer die Menschenwürde eines jeden Menschen egal welcher Herkunft verteidigt, so dass bei einer sachgerechten Prüfung herausgekommen wäre, dass der Bewerber des „Aufbruch Leverkusen“ für das Amt des Oberbürgermeisters ein engagierter Verteidiger unserer pluralistischen Demokratie ist und zu keinem Zeitpunkt Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt hat und verfolgt.
Der Bewerber des „Aufbruch Leverkusen“ fühlt sich jederzeit dem Grundwertekanons unseres Grundgesetzes verpflichtet. Er war in der Vergangenheit mehrfach problemlos zur Oberbürgermeisterwahl in Köln und Leverkusen zugelassen worden.
Er hat im Jahr 2009 für das Amt des Kölner Oberbürgermeisters kandidiert und dort fast 5 Prozent der Stimmen erhalten. Im Jahre 2015 und im Jahr 2020 hat er jeweils für das Amt des Leverkusener Oberbürgermeisters kandidiert und Wahlergebnisse von 6,5 bzw. 1,8 Prozent erzielt. Zu keinem Zeitpunkt gab es Bestrebungen seine Kandidatur nicht zuzulassen.
Der Bewerber des „Aufbruch Leverkusen“ zur Wahl der Leverkusener Oberbürgermeisterwahl war zu dem seit dem Jahr 2009 Mitglied des Leverkusener Rates.
In dem streitbefangenen Zulassungsverfahren hat ist weder dem Bewerber noch der Vertrauensperson des Wahlvorschlages ausreichend rechtliches Gehör bewilligt worden.
Das rechtliche Gehör ist das Recht eines Beteiligten in einem Verwaltungsverfahrengehört zu werden, bevor eine behördliche Entscheidung getroffen wird, die ihm nachteilig betrifft. Es umfasst das Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung des Vorbringens. Das rechtliche Gehör schützt den Bewerber vor willkürlichen Entscheidungen des Wahlausschusses und stellt sicher, dass Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage getroffen werden. Das rechtliche Gehör ist ein wichtiges Instrument des Rechtsschutzes und trägt entscheidend dazu bei, dass Entscheidungen im Einklang und den Rechten des Betroffenen stehen.
Das zuständige Leverkusener Wahlamt hat der Vertrauensperson des „Aufbruch Leverkusen“ noch kurz vor dem Stichtag vor Abgabe der Unterlagen schriftlich versichert, dass alle Voraussetzungen für den Wahlantritt des Bewerbers Markus Beisicht vorliegen, da die Kandidatur ordnungsgemäß und korrekt angemeldet worden war.
Das Wahlamt der Stadt Leverkusen hat es unterlassen der Vertrauensperson des Wahlvorschlages des „Aufbruch Leverkusen“ mitzuteilen, dass die Stadtverwaltungbereits am 08.04.2025 den Verfassungsschutz um eine Einschätzung zum Bewerber gebeten hat.
Dies hätte zwingend geschehen müssen, um der Vertrauensperson ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, um eventuelle Vorwürfe gegen den Bewerber zu entkräften. Stattdessen wurde der Vertrauensperson mitgeteilt, dass alle Voraussetzungen für den Wahlantritt des Bewerbers Markus Beisicht vorliegen, da die Kandidatur ordnungsgemäß und korrekt angemeldet worden sei.
Der Vertrauensmann des „Aufbruch Leverkusen“ ist demzufolge vom Wahlamt der Stadt Leverkusen vorsätzlich getäuscht worden und insbesondere in Unkenntnis darüber gelassen worden, dass die Stadt Leverkusen in Kooperation mit dem weisungsgebundenen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz versucht die Kandidatur eines offenbar nicht genehmen Bewerbers zu verhindern.
Bis zum Stichtag konnte dem zufolge der Vertrauensmann des Wahlvorschlages des „AufbruchLeverkusen“ davon ausgehen, dass Markus Beisicht zur Oberbürgermeisterwahl als Kandidat antreten kann und darf.
Am 08.07.2025 erreichte dann das Wahlamt eine Stellungnahme des Leiters des nordrhein-westfälischenVerfassungsschutzes, Herrn Jürgen Kayser vom 07.07.2025. Die Stellungnahme erreichte demzufolge das Wahlamt nach dem Stichtag.
In dieser teils böswilligen, teils bewusst falschen Stellungnahme wird offenbar wider besseres Wissen suggeriert, dass der Bewerber Markus Beisicht seit dem Jahr 1987 verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Interessant ist, dass der Bewerber trotz dieser Behauptung inder Vergangenheit immer problemlos als Bewerber zur OB-Wahl zugelassen worden ist.
Am Folgetag, den 09.07.2025, gegen 12:00 Uhr erhielt die Vertrauensperson des Wahlvorschlages des „Aufbruch Leverkusen“ einen Anruf aus dem Wahlamt der Stadt Leverkusen mit der Mitteilung, dass der Verfassungsschutz Bedenken gegen die Kandidatur habe und dass man Herrn Beisicht hierüber unterrichten wolle, damit er nicht völlig unvorbereitet zur am nächsten Tag angesetzten Wahlausschusssitzung erscheinen würde.
Die Stellungnahme von Jürgen Kayser wurde nicht übermittelt, wäre auch vor der Ausschusssitzung nicht übermittelt worden, wenn nicht die Vertrauensperson des Wahlvorschlagesdes „Aufbruch Leverkusen“ penetrant und beharrlich auf Übermittlung der Stellungnahme bestanden hätte. Die Vertrauensperson musste daher nochmals beim Wahlamt anrufen und energisch die Herausgabe der Stellungnahme des Verfassungsschutzes einfordern. Erst danach wurde diese Stellungnahme kommentarlos übermittelt.
Der Vertrauensmann des Wahlvorschlages konnte sich mit diesem Dossier, dass Zeiträume von 1987 bis 2025 umfasst, natürlich nicht mehr ordnungsgemäß auseinandersetzen. Er konnte die Behauptungen nicht überprüfen und es konnte nur festgestellt werden, dass dem Bewerber Zitate untergeschoben worden sind, die er nachweislich nichtgeäußert hat.
Besonders die Behauptungen der Bewerber sei islamfeindlich sind infam. Auf der Liste des „Aufbruch Leverkusen“ kandidierten über ein Dutzend Muslime. Der Bewerber Beisicht setzt sich seit Jahren für eine Allianz von konservativen identitätsbewussten Leverkusener mit Muslimen ein.
Darüber hinaus hat der Bewerber in den letzten zwei Jahren gemeinsam mit der muslimischen Community in Leverkusen diverse Protestaktionen und Demonstrationen gegen den Genozid in Gaza zur Unterstützung des Freiheitskampfes des palästinensischen Volkes mitorganisiert. All dies hat Herr Kayser in seiner fragwürdigen Stellungnahme unterschlagen.
Fakt ist, dass der Vertrauensmann des Wahlvorschlages das notwendige rechtliche Gehör nicht ausreichend gewährt wurde.
Er hatte keinerlei Zeit sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen. Zumal ihm bis zum 07.07.2025 erklärt worden ist, dass der Bewerber Markus Beisicht alle Voraussetzungen der Wahlteilnahme erfüllt.
Er konnte keine Gegendarstellung aufsetzen, so dass es ihm nicht möglich war, fundiert mit der gebotenen Sachlichkeit auf die Vorwürfe angemessen zu reagieren. Ein rechtsstaatlich korrektes und transparentes Verhalten des Wahlamtes wäre gewesen, wenn man die Vertrauensperson schon Wochen vor der Wahl über die Vorwürfe des Verfassungsschutzes unterrichtet hätte und der Vertrauensperson und dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt hätte ausführlich vortragen zu können.
Der Vertrauensperson wurde auch keine Möglichkeit eingeräumt, den Bewerber zurückzuziehen und diesen gegebenenfalls durch einen anderen Bewerber zu ersetzen.
Es standen der Vertrauensperson des „Aufbruch Leverkusen“ demzufolge nur wenige Stunde Zeit zur Verfügung, um zum Dossier von Kayser Stellung zunehmen. Diese extrem kurze Frist war in keiner Weise ausreichend, um zu den umfangreichen und teilweisen diffamierenden Ausführungen im Dossier eine substanzielle und rechtlich fundierte Erwiderung einzureichen.
Eine Anhörung, die bei einem so schwerwiegenden Eingriff in das passive Wahlrecht mündet, muss jedoch den rechtsstaatlichen Anforderungen an Fairness, rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und effektive Verteidigungsmöglichkeiten genügen. Dies war hier eindeutig nicht gegeben.
Darüber hinaus hatten auch die Mitglieder des Wahlausschusses samt allen politischen Mitbewerbern des „Aufbruch Leverkusen“ keine ausreichende Möglichkeit sich mit den Vorwürfen gegen den Bewerber Markus Beisicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit auseinanderzusetzen. Einige Mitglieder des Wahlausschusses haben das Dossier noch nicht einmal durchgelesen und haben die Möglichkeit genutzt unter diesem Vorwand einen nicht genehmen Bewerber von der OB-Wahl auszuschließen. Mit einer rechtsstaatlichen pluralistischen Demokratie und einer fairen Wahl hat ein solches Vorgehen nichts mehr zu tun.
Es dürfte bekannt sein, dass dem Betroffenen ausreichend Zeit für das rechtliche Gehör eingeräumt werden muss. Die Rechtslage ist insoweit relativ eindeutig. Wird jemand von einem Verfahren überrascht, wird in der Regel eine Frist von 14 Tagen angesetzt. Diese ausreichende Frist für das rechtliche Gehör ist im vorliegenden Verfahren nicht gewahrt worden, so dass die Nichtzulassung des Bewerbers des „Aufbruch Leverkusen“, Rechtsanwalt Markus Beisicht, zur OB-Wahl in Leverkusen eindeutig rechtswidrig ist. Es liegt somit ein Einspruchsgrundvor, der die Gültigkeit der Wahl als solche betrifft.
Ein missliebiger Bewerber wurde zur Wahl nicht zugelassen, obwohl er sämtliche Wahlteilnahmevoraussetzungen erfüllt hat und dies auch bis zum Stichtag seitens des Wahlamtes ausdrücklich versichert worden ist. Die OB-Wahl ist demzufolge unrechtmäßig Verlaufen und muss daher wiederholt werden.
Leverkusen steckt mitten in einer Affäre um explodierende Defizite bei den Rettungsdienstgebühren. Inzwischen geht es um 86 Millionen Euro. Doch statt klare Verantwortung zu übernehmen, zeigt sich wieder das alte Muster: persönliche Verflechtungen, gegenseitige Schützenhilfe, Attacken auf Kritiker.
Im Mittelpunkt steht CDU-Ratsherr Frank Schönberger. Er springt öffentlich seiner Lebensgefährtin, der suspendierten Baudezernentin Andrea Deppe, zur Seite. Deppe war wegen massiven Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst aus dem Amt genommen worden. Schönberger aber attackiert nicht mögliche Fehler, sondern den Gutachter, der sie aufgedeckt hat.
So entsteht der Eindruck, dass es weniger um Aufklärung als um Ablenkung geht. Während die politisch überforderte Stadtverwaltung die Berechnungen mehrfach bestätigt hat, versucht nun der Lebensgefährte von Deppe den Skandal kleinzureden.
Die Folge: Statt Transparenz und Vertrauen in die Verwaltung bleibt bei vielen Bürgern das Gefühl zurück, dass hinter den Kulissen alte Seilschaften wirken. Das Defizit ist real, aber wichtiger scheint, das eigene Umfeld zu schützen. Das wird sich auch im neu gewählten Stadtrat nicht ändern. Leider fehlt im Rat nun eine Stimme die dieses Versagen immer wieder angeprangert hat.
In Leverkusen heißt das wie so oft: Sie wollen ungestört klüngeln.
Es hat gestern leider -trotz eines eindrucksvollen Engagements einer hochmotivierten Kernmannschaft -nicht gereicht ein Mandat im Leverkusener Rat zu erkämpfen! Es gilt einzuräumen, dass die AfD im wesentlichen das Protestpotential eingesammelt hat und tatsächlich einen fulminanten Wahlerfolg errungen hat.
Wir haben unter einer totalen medialen Schweigespirale gelitten und viele Leverkusener haben nach meinem rechtswidrigen Ausschluss von der OB-Kandidatur gemeint, der Aufbruch Leverkusen sei von der gesamten Kommunalwahl ausgeschlossen! Darüberhinaus ist es uns nicht gelungen einen ausreichenden Bekanntheitsgrad zu erreichen sowie ein eigenes hinreichend klares politisches Profil zu entwickeln.
Viele Leverkusener konnten mit dem Aufbruch Leverkusen nichts oder wenig anfangen, weil es uns nicht gelungen ist, unsere Inhalte öffentlichkeitswirksam zu verbreiten! Die Leverkusener Lokalmedien haben mit ihrem Totschweigen unserer Aktivitäten und Inhalte ganze Arbeit für die Rathausparteien geleistet. Es gilt nun die Ereignisse und auch unsere Fehler und Defizite aufzuarbeiten, um uns dann hoffentlich neu aufzustellen.
Ich übernehme natürlich auch die politische Verantwortung für diese schwere Niederlage .Ich hatte geglaubt in einer Allianz mit wertkonservativen Muslimen und in einem gemeinsames Engagement gegen liberalistische Entartungen und kommunale Verwerfungen ein neues Wählerpotential zu erschließen. Dies ist uns nicht ausreichend gelungen! Immerhin ist es uns gelungen bei der Wahl zum Integrationsrat mit 5.2% der Stimmen einen weiteren Achtungserfolg einzufahren!
Ich werde jetzt nicht schmollen oder über die widrigen Umstände schwadronieren! Eine Niederlage bleibt eine Niederlage und dies gilt es zu akzeptieren . Es muss jetzt über wirklich alles geredet werden; die Wahlniederlage muss transparent aufgearbeitet werden . Aber nach der Kommunalwahl ist immer auch vor der nächsten Kommunalwahl und Aufgeben ist für mich keine wirkliche Option.
Leverkusen braucht eine lokale und breit aufgestellte Opposition gegen die verbrauchten Rathausparteien und deren Vetternwirtschaft sowie deren hemmungslose Bürgerabzocke. Gleichzeitig braucht Leverkusen eine wirkliche lokal ausgerichtete Friedensbewegung gegen ein atomares Inferno in Mitteleuropa , gegen die hemmungslose Aufrüstung , gegen die NATO-Kriegspropaganda und gegen den Genozid in Gaza!
Wer -wenn nicht wir -soll diese Aufgabe übernehmen? Wir werden nach dieser schlimmen Niederlage wieder aufstehen und auch zukünftig unsere Duftmarken in der Leverkusener Kommunalpolitik setzen .
Abschließend möchte ich mich bei all unseren Aktivisten, Helfern und Unterstützern für ihr beispielloses Engagement in den letzten Wochen bedanken! Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
das Ratsmandat konnte leider nicht verteidigt oder gar ausgebaut werden. Natürlich ist das Ergebnis eine Enttäuschung, da gibt es nichts schönzureden.
Dieser Wahlkampf war von Anfang an von Schikanen und einer vollständigen Ausgrenzung geprägt war. Besonders deutlich wurde dies durch das Kandidaturverbot für unseren Ratsherrn Markus Beisicht bei der Oberbürgermeisterwahl, hier wurde die kommunale Demokratie beerdigt.
Hinzu kam, dass es keinerlei Berichterstattung in der lokalen Presse gab, obwohl sonst über jede Gruppierung berichtet wurde.
Beim Wähler fand eine einseitige Fokussierung auf eine Partei statt, die in den vergangenen Jahren jegliche Oppositionsarbeit im Stadtrat verweigert hat, ein Umstand, den der Wähler leider nicht erkannt hat. Kein Engagement gegen die Corona-Fehlpolitik, kein Engagement für Frieden und im Rat herrschte mehr Schweigen als Opposition.
Trotz dieser widrigen Umstände halten wir fest: Unsere Themen waren und bleiben die richtigen. Wir stehen für den Einsatz für Frieden, auch auf kommunaler Ebene. Wir treten ein gegen die zunehmende Abzocke der Bürger. Wir fordern mehr Mitbestimmung. Und wir fordern weiterhin eine ehrliche Aufarbeitung der Corona-Zeit, die mit der Verfolgung Unschuldiger bis zum heutigen Tag andauert.
Auch wenn wir vorerst außerparlamentarisch agieren müssen, werden wir den Widerstand gegen diese Fehlpolitik fortsetzen. Das Ergebnis der Wahl zum Integrationsrat steht noch aus, dort werden wir uns selbstverständlich einbringen und die Interessen der Menschen in Leverkusen vertreten. Wieder mal erschreckend ist die Wahlbeteiligung, gerade einmal 54 % der Wahlberechtigten gingen zur Wahl. Diese Politikverdrossenheit merkten wir auch immer wieder im Wahlkampf, durch die Katastrophenpolitik wurde viel Vertrauen beim Bürger zerstört.
Die Stichwahl in zwei Wochen bietet den Leverkusenern nun die Wahl zwischen Pest und Cholera: Noch-Amtsinhaber Uwe Richrath oder seine Variante mit CDU-Logo, der jahrelang die gleiche Politik mitgetragen hat. Wenn allerdings die Gerichte nach Recht und Gesetz entscheiden, wird es eine komplette Neuwahl zur Wahl des Oberbürgermeisters geben. Wir werden diese unrechtmäßige Wahl wegen dem Ausschluss von Markus Beisicht anfechten.
Wir bedanken uns natürlich trotzdem bei allen Wählern, Unterstützern und vor allem bei allen Kandidaten.
Für Leverkusen brechen erstmal leider weiterhin keine guten Jahre an.
Hinter uns liegen anstrengende und arbeitsreiche Wochen. Man hat uns in diesem Wahlkampf in einer Art und Weise stigmatisiert und benachteiligt, die einer pluralistischen Demokratie einfach unwürdig ist! Die Altparteien haben zunächst meine OB-Kandidatur verboten, da ich sie in den letzten Jahren offensichtlich zu oft kritisiert und ihr politisches Versagen angeprangert habe! Das man einen demokratischen Mitbewerber eine Wahlteilnahme verbietet, kannte man vorher nur von autokratischen Regimen ! Leverkusen hat sich mit diesem Rechtsbruch diametral ins Unrecht gesetzt und letztendlich müssen die Gerichte über eine Wahlwiederholung entscheiden.
Die Lokalmedien haben unseren Wahlkampf völlig totgeschwiegen. So hat z.B. der KSTA alle unsere Mitbewerber mit Artikeln vorgestellt, nur der Aufbruch Leverkusen wurde wohl versehentlich vergessen. Die Altparteien verweigerten alle Podiumsdiskussionen mit uns und diskutierten lieber ausschließlich unter sich. Unsere Kandidaten wurden bedroht und beleidigt. Einem unserer Kandidaten für den Rat wurde sogar angedroht das Jugendamt einzuschalten, damit es seine Kinder in Obhut nimmt, da eine Kandidatur für den Aufbruch angeblich das Kindeswohl gefährde! Diktatur 2.0 und das mitten in Leverkusen.
Sie haben uns aber nicht brechen können! Wir haben standgehalten und ich möchte mich bei unseren vielen Helfern, Kandidaten und Unterstützern ganz herzlich bedanken! Ein besonderer Dank geht an die Kandidaten der Migrantenliste Aufbruch Leverkusen, die besonders im Kreuzfeuer standen.
Ohne Euch hätte es diesen tollen Wahlkampf nicht gegeben! Vielen Dank!🙏🏻
Nun müssen wir Morgen nur noch richtig wählen und zwar mit allen Stimmen den Aufbruch Leverkusen
Herzliche Grüße Euer Markus Beisicht
Ratsherr und Spitzenkandidat des Aufbruch Leverkusen
Morgen ist Wahltag – Zeit für den Aufbruch Leverkusen!
Hinter uns liegt nicht nur ein intensiver Wahlkampf, sondern auch eine bewegte Legislaturperiode. Die letzten Jahre haben gezeigt: Der Aufbruch Leverkusen ist die einzige politische Kraft, die auch unbequeme Themen anpackt.
Als beim Corona-Unrecht Grundrechte eingeschränkt wurden, standen wir auf – im Stadtrat und auf der Straße. Wir haben Bürgerrechte verteidigt und Grundrechte verteidigt.
Während andere weggeschaut haben, sprachen wir Klartext: gegen Steuererhöhungen, Abzocke und die immer tieferen Griff in die Taschen der Bürger. Wir haben einseitige politische Positionierungen kritisiert, die selbst auf kommunaler Ebene betrieben wurden. Und wir haben die Fehlentscheidungen benannt, die Leverkusen an ie Wand gefahren haben. Alleine die politischen Skandale die in den letzten Wochen bekannt geworden sind, machen klar wie notwendig ein konsequenter Kurswechsel in unserer Stadt doch ist.
Für die nächste Legislaturperiode braucht es eine starke Opposition, die nicht kuscht und nicht schweigt – sondern mutig für die Menschen in dieser Stadt eintritt. Manche, die sich „Alternative“ nennen, sind im Rathaus längst Teil des Systems und ducken sich weg oder schweigen!
Wir bitten um Ihr Vertrauen. Wir bitten um Ihre Stimme. Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Leverkusen auf einen neuen Kurs bringen. Bedenken Sie immer: Das Rathaus gehört den Bürgern und nicht den Parteien!
Leverkusen braucht einen Aufbruch – konsequent, bürgernah, mutig und klar!
Stoppt den ideologischen Terror gegen unsere Autofahrer – Aufbruch Leverkusen wählen!
Immer neue Fahrverbote, immer höhere Parkgebühren, ständige Abzocke durch Blitzer und Bürokratie – die Autofahrer in unserer Stadt sind längst zum Feindbild gemacht worden. Statt fairer Mobilitätspolitik erleben wir Schikanen auf Kosten unserer Bürger, die täglich auf ihr Auto angewiesen sind – ob für den Weg zur Arbeit, zum Einkaufen oder zur Familie.
Der Aufbruch Leverkusen sagt klar: Schluss damit! Wir wollen eine Politik, die die Realität der Menschen anerkennt und Autofahrer nicht länger wie Melkkühe behandelt. Mobilität muss bezahlbar, frei und gerecht bleiben und dies für alle Verkehrsteilnehmer.
👉 Am Wahltag gilt: Wer für einen vernünftigen Individualverkehr steht, wählt Aufbruch Leverkusen!
Wir wollen im kommenden Jahr die völlig überflüssige Hundesteuer abschaffen!
Der Aufbruch Leverkusen meint, dass diese uralte und überholte kommunale Steuerform einfach nicht mehr zeitgemäß ist.Sie belastet die Hundebesitzer unverhältnismäßig und muss daher abgeschafft werden. Zumal die Einnahmen aus der Steuer auch nicht zweckdienlich eingesetzt werden, muss sie abgeschafft werden.
In vielen Ländern Europas hat man mittlerweile auf diese Steuer verzichtet! Eine Registrierung von Hunden ist natürlich auch in Leverkusen sinnvoll, aber eine einmalige dürfte Gebühr sicher genügen!
Im übrigen werden die Besitzer von Katzen auch nicht mit entsprechenden Steuerforderungen konfrontiert. Jede Stimme für den Aufbruch Leverkusen, ist eine Stimme für die Abschaffung der Hundesteuer!