
Schwere Schlappe für Oberbürgermeister Uwe Richrath ( SPD)!
Die von Richrath verkündete 3G-Pflicht im Leverkusener Stadtrat, in den drei Bezirksvertretungen sowie in Ratsausschüssen ist eklatant rechtswidrig! Das Verwaltungsgericht Minden stellte nun fest, das ein Ausschluss eines gewählten Ratsherrn aus einer Ratssitzung mangels des sogenannten 3G-Nachweises mit der NRW-Gemeindeordnung nicht zu vereinbaren sei.
Ein solcher Ausschluss greife unzulässig in das freie Mandat ein! Der Stadtrat des Aufbruch Leverkusen wird daher wieder ohne Vorlage eines 3G-Nachweises an den künftigen Gremiensitzungen in Leverkusen teilnehmen!
Wieder einmal musste den Altparteien gerichtlich Nachhilfeunterricht in Sachen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erteilt werden! Es lohnt sich für unsere Grundrechte gegen die Willkür von SPD, CDU, Grünen und Anhängseln einzutreten!