Der Spitzelstaat!

Der umstrittene bundesdeutsche Inlandsgeheimdienst (Verfassungsschutz) sucht derzeit mithilfe von großen Werbekampagnen, die der Steuerzahler finanzieren muss, unverfroren neue Mitarbeiter zum Ausspionieren nonkonformer und kritischer Bürger!

Bekanntermaßen schrecken die Schlapphüte auch vor der Stigmatisierung von Kritikern der Politik der Bundesregierung und Altparteien nicht zurück. Wer die vermeintlich alternativlose Kriegspropaganda von Merz kritisiert, der muss natürlich mit allen geheimdienstlichen Mitteln bekämpft und ausgegrenzt werden.

Der Spitzelstaat BRD wird wirklich immer übergriffiger und versucht mit dieser fragwürdigen Behörde die Meinungsfreiheit in Deutschland zu bekämpfen! Der sogenannte Verfassungsschutz ist längst zu einem Obrigkeitsschutz verkommen.

Ein normal-gestrickter emphatischer Staatsbürger, der die Grundrechte verteidigt, arbeitet sicher nicht für diese intransparente, überflüssige und gefährliche Behörde, die primär die verbrauchten politischen Parteien vor nicht erwünschter politischer Konkurrenz schützen soll.

In Köln und in vielen weiteren Städten wird die gesamte Innenstadt mit solchen Werbekampagnen des sogenannten Verfassungsschutz beglückt! Würde diese Behörde ihre Arbeit ernst nehmen, dann wäre die Bundesregierung längst ein Beobachtungsobjekt.

Markus Beisicht

Uwe Richrath entzieht sich der Verantwortung und verzichtet auf die letzte Ratssitzung!

Bevor der nächste Totengräber unserer Stadt sein Werk beginnt, entzieht sich der alte Verwalter des Untergangs einmal mehr seiner Verantwortung. Er fehlt bei der letzten Ratssitzung und geht stattdessen in den Urlaub.

In der Ratssitzung soll der Haushalt für das Jahr 2025 beschlossen werden und das im Oktober!!

Ein Haushalt, der in wenigen Monaten schon wieder Vergangenheit ist, aber bereits jetzt neue Belastungen für die Bürger bereithält. Deshalb wurde er nicht vor den Wahlen verabschiedet.

Es ist kein kleiner Fauxpas, kein einmaliger Ausrutscher. Wer das Chaos in dieser Stadt maßgeblich mitverursacht hat, sollte eigentlich Rede und Antwort stehen, nicht stillschweigend verschwinden! Stattdessen hinterlässt er den Bürgern von Leverkusen steigenden Kosten, eine maroder Infrastruktur und Rekordschulden.

Und während der alte Verwalter sich aus der Verantwortung stiehlt, soll den Bürgern glaubhaft gemacht werden, dass ausgerechnet Stefan Hebbel von der CDU die Wende bringt? Wer die vergangenen Jahre betrachtet, erkennt, dass auch von ihm und seiner Partei keine Veränderungen zu erwarten sind, zumindest keine positiven. Zu lange war er Teil eines Systems, das auf Verschleppung, Stillstand, Schönfärberei, Klüngel und Fehlpolitik basiert.

Die Stadt braucht keine abwesenden Verwalter und keine symbolischen Übergaben. Sie braucht Politiker, die bereit sind, Verantwortung zu übernehmen, Probleme beim Namen zu nennen und die Bürde der Entscheidungen nicht weiter auf die Bürger abzuwälzen. Solche Politiker zu wählen, haben die Bürger von Leverkusen leider verpasst. Nun zahlen sie weiterhin die Zeche für die Fehlpolitik im Rathaus unserer Stadt.

Nie wieder Krieg mit Russland!

Eure milliardenschweren Aufrüstungsprogramme, Eure tägliche Kriegspropaganda , Eure Russophobie, Eure Drohnen-Paranoia und Eure propagierte Kriegstüchtigkeit werden Mitteleuropa in ein atomares Inferno verwandeln!!

Unsere Kinder lassen wir nicht für Eure Kriege verheizen!! Unsere Söhne bekommt Ihr nicht!!

Frieden geht uns alle an, auch auf kommunaler Ebene.

Bald wird wieder gejammert werden!

Bald wird wieder gejammert werden!

Leverkusen hat bei der Bundestagswahl im Februar ausgerechnet den zwanghaften Pharmalobbyisten und den Kopf der Corona-Zwangsmaßnahmen den damaligen Gesundheitsminister Lauterbach mit großer Mehrheit direkt in den Bundestag gewählt!

Bei der Kommunalwahl im September gingen fast alle Direktmandate ausgerechnet an die Partei von BlackRockMerz und man wählte ausgerechnet mit großer Mehrheit den CDU-Fraktionsvorsitzenden Hebbel zum Oberbürgermeister, obwohl dieser mitverantwortlich für das Finanzchaos und die schlimmste Haushaltkrise in Leverkusen nach 1945 ist!!

Bald wird wieder gejammert, wenn die Parkgebühren weiter explodieren, wenn CDU und Grüne gemeinsam durch Zwangsmaßnahmen in Leverkusen das Weltklima retten wollen, wenn auch in Leverkusen für die Kriegstüchtigkeit gesorgt wird und unsere Kinder wieder in einen Krieg gegen Russland ziehen müssen,wenn die Grundsteuern und weitere kommunale Abgaben massiv erhöht werden und wenn man man immer noch wochenlang auf einen Termin bei der Stadt warten muss. Die verbrauchte politische Klasse ist halt die Mutter aller unserer Probleme !

Wer meint ,wie Teile der Leverkusener AfD , gemeinsam mit CDU oder SPD ohne Brandmauer unsere grundlegenden Probleme lösen zu können, der wird gemeinsam mit den Altparteien scheitern ! Der notwendige Politikwechsel kann nur jenseits der kriegslüsternen verbrauchten politischen Parteien erfolgen! Aber solange insbesondere die Generation der sogenannten Babyboomer, die selbst zum größten Teil auf Kinder für den eigenen Wohlstand verzichtet hat und nun mit E-Bike und Wohnmobil den Vorruhestand genießt, weiterhin der Pinocchio-Presse vertraut und auch weiterhin die politische Klasse unterstützt, wird sich weder in Leverkusen noch in der Bundesrepublik etwas zum Guten ändern! Bald wird also wieder gejammert werden!!

Markus Beisicht

Petition für bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum in Leverkusen!

Der Aufbruch Leverkusen setzt sich seit Langem für bezahlbaren und auch barrierefreien Wohnraum ein. Hier handelt es sich um eines der wichtigsten Themen in unserer Stadt.

So sieht die Realität in Leverkusen aus:

Die Stadt Leverkusen wirbt zwar gerne mit „sozialem Engagement“, die Realität spricht aber eine andere Sprache.

Wer hier versucht, eine bezahlbare, barrierefreie Wohnung zu finden, kennt die Wahrheit:
Lange Wartelisten,
steigende Mieten und
kaum politischer Wille in dieser Hinsicht etwas zu ändern. Gerade barrierefreier Wohnraum wird in den nächsten Jahren weiter an Bedeutung gewinnen, schon weil unsere Gesellschaft immer älter wird.

Menschen mit Behinderung, Rentner, Alleinerziehende und Geringverdiener werden systematisch ignoriert, das muss sich ändern! Denn Wohnen ist ein Menschenrecht kein Luxus!

Barrierefreier, bezahlbarer Wohnraum darf nicht vom „Wohlwollen“ der Politik abhängen er ist eine Pflichtaufgabe der Stadt. Aber Leverkusen handelt nicht, sondern verweist auf leere Versprechungen. In der Praxis passiert kaum etwas. Wir glauben auch nicht daran, dass sich mit dem frisch gewählten Stadtrat etwas ändern wird.

Wir müssen und werden auch weiterhin für bezahlbaren Wohnraum kämpfen.
Unter anderem mit dieser Petition. Auch auf der Straße sammeln wir bereits seit Wochen Unterschriften, um außerparlamentarisch Druck aufzubauen.

Der Aufbruch Leverkusen ruft alle Bürger dazu auf:

Unterschreibt unsere Petition!
Setzt ein Zeichen für bezahlbare Mieten.
Zeigt der Stadt, dass wir uns nicht länger ignorieren lassen!

Denn:
Schweigen heißt zustimmen.
Widerstand beginnt in diesem Fall mit einer Unterschrift.

https://chng.it/DqpbsfZzBW

Stichwahl in Leverkusen: Hebbel gewinnt, Leverkusen verliert!

Heppel gewinnt – Leverkusen verliert

Die Stichwahl in Leverkusen war keine Wahl, sondern eine Farce. Die Bürger hatten die Wahl zwischen Pest und Cholera. Am Ende hat sich CDU-Mann Heppel gegen SPD-Amtsinhaber Richrath durchgesetzt.

Wer jetzt jubelt, und positive Veränderungen erwartet, ist ziemlich naiv. Heppel steht nicht für Aufbruch, sondern für Stillstand und noch mehr Belastungen. Die CDU trägt die gleiche Verantwortung für den Scherbenhaufen in unserer Stadt wie die SPD. Der plötzliche „Kurswechsel“ der CDU in den letzten Monaten war nichts anderes als billige Wahltaktik, um Stimmen zu fangen.

Die Wahrheit ist: Leverkusen wird weiter ausgeplündert werden. Steigende Abgaben, höhere Belastungen, weniger Zukunft für die Bürger unserer Stadt.

Nicht einmal 40 Prozent der Wahlberechtigten gingen überhaupt zur Stichwahl. Ein Schlag ins Gesicht für die Demokratie und ein klarer Beweis dafür, dass die Bürger unserer Stadt keinen der beiden Kandidaten sonderlich viel Vertrauen schenkten.

Aufbruch Leverkusen fechtet auch die rechtswidrige Kommunalwahl an!

Recht muss Recht bleiben!

Neben der rechtswidrigen Oberbürgermeisterwahl wurde nun auch Einspruch gegen die Kommunalwahl eingereicht. Unseren Einspruch können Sie hier nachlesen:

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Lünenbach,

hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen des Herrn Markus Beisicht vertreten. Hintergrund unserer Mandatierung ist die Feststellung des Endergebnisses der Kommunalwahl der Stadt Leverkusen vom 14. September 2025.

Am 22.09.2025 hat der Wahlausschuss der Stadt Leverkusen das Endergebnis der Kommunalwahl der Stadt Leverkusen festgestellt. Dieses Endergebnis wurde zwischenzeitlich auch öffentlich bekannt gegeben.

Namens und im Auftrage des Mandanten wird nunmehr ausdrücklich form- und fristgerecht
Einspruch

gegen die objektive Rechtmäßigkeit der am 14.09.2025 stattgefundene Kommunalwahl erhoben.

Grund des Einspruchs sind die nachfolgenden Gründe:

Der Leverkusener Wahlausschuss hat die Zulassung des unseres Mandanten als Bewerber des Aufbruch Leverkusen als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl am 14.09.2025 verweigert, obwohl sämtliche Wahlteilnahmevoraussetzungen für die Bewerbung unseres Mandanten erfüllt und nachgewiesen waren.

Die Nichtzulassung unseres Mandanten zur OB-Wahl war eklatant rechtswidrig. Dies hatte auch Folgen für die Wahl zum Rat der Stadt Leverkusen.

Unser Mandant verfügt über einen ausgezeichneten Leumund und war seit Jahrzehnten in der Leverkusener Kommunalpolitik aktiv und vernetzt.

Er hat niemals auch nur ansatzweise verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt oder gar selbst verfolgt.

Er ist ein engagierter Verteidiger des Grundwertkanons unseres Grundgesetzes. Er hat immer die Menschenwürde eines jeden Menschen egal welcher Herkunft verteidigt, so dass bei einer sachgerechten Prüfung herausgekommen wäre, dass unser Mandant als Bewerber für den Aufbruch Leverkusen für das Amt des Oberbürgermeisters ein engagierter Verteidiger unserer pluralistischen Demokratie ist und zu keinem Zeitpunkt Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt hat und verfolgt.

Das zuständige Leverkusener Wahlamt hat der Vertrauensperson des Aufbruch Leverkusen noch kurz vor dem Stichtag vor Abgabe der Unterlagen schriftlich versichert, dass alle Voraussetzungen für den Wahlantritt unseres Mandanten vorliegen, da die Kandidatur ordnungsgemäß und korrekt angemeldet worden war.

Das Wahlamt der Stadt Leverkusen hat es unterlassen der Vertrauensperson des Wahlvorschlages des Aufbruch Leverkusen mitzuteilen, dass die Stadtverwaltung bereits am 08.04.2025 den Verfassungsschutz um eine Einschätzung zum Bewerber gebeten hat.

Dies hätte zwingend geschehen müssen, um der Vertrauensperson ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, um eventuelle Vorwürfe gegen die Bewerbung unseres Mandanten zu entkräften oder gegebenenfalls ihn gegen einen anderen Bewerber auszutauschen.

Stattdessen wurde der Vertrauensperson mitgeteilt, dass alle Voraussetzungen für den Wahlantritt des Bewerbers Markus Beisicht vorliegen, da die Kandidatur ordnungsgemäß und korrekt angemeldet worden sei.

Der Vertrauensmann des Aufbruch Leverkusen ist demzufolge vom Wahlamt der Stadt Leverkusen vorsätzlich getäuscht worden und insbesondere in Unkenntnis darüber gelassen worden, dass die Stadt Leverkusen in Kooperation mit dem weisungsgebundenen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz versucht die Kandidatur eines offenbar nicht genehmen Bewerbers zu verhindern.

Bis zum Stichtag konnte demzufolge der Vertrauensmann des Wahlvorschlages des Aufbruch Leverkusen davon ausgehen, dass Markus Beisicht zur Oberbürgermeisterwahl als Kandidat antreten kann und darf.

Am 08.07.2025 erreichte dann das Wahlamt eine Stellungnahme des Leiters des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, Herrn Jürgen Kayser vom 07.07.2025. Die Stellungnahme erreichte demzufolge das Wahlamt nach dem Stichtag.

In dieser teils böswilligen, teils bewusst falschen Stellungnahme wurde wider besseres Wissen suggeriert, dass der Bewerber Markus Beisicht seit dem Jahr 1987 verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Interessant ist, dass unser Mandant trotz dieser Unterstellung in der Vergangenheit immer problemlos als Bewerber zur OB-Wahl zugelassen worden ist.

Der Vertrauensmann des Aufbruch Leverkusen erhielt das Dossier erst wenige Stunden vor der am nächsten Tag angesetzten Wahlausschusssitzung.
Der Vertrauensmann des Wahlvorschlages konnte sich mit diesem Dossier, dass Zeiträume von 1987 bis 2025 umfasst, natürlich nicht mehr ordnungsgemäß auseinandersetzen. Er konnte die Behauptungen nicht überprüfen. Er konnte lediglich feststellen, dass dem Bewerber offensichtlich Zitate untergeschoben worden sind, die er nachweislich nicht geäußert hat.

Besonders die Behauptung unser Mandant sei islamfeindlich ist infam. Auf der Liste des Aufbruch Leverkusen, welche von unserem Mandanten angeführt wurde, kandidierten ein Dutzend gläubige Muslime.

Markus Beisicht setzt sich seit Jahren für eine Allianz von konservativen identitätsbewussten Leverkusener mit Muslimen ein. Bereits vor Jahren wurde seinerseits ein Papier veröffentlicht, in dem er sich von früheren Stellungnahmen distanziert und ausdrücklich zu einer Allianz mit verfassungstreuen Muslimen aufruft.

Darüber hinaus bleibt festzuhalten, dass dem Vertrauensmann des Wahlvorschlages das notwendige rechtliche Gehör nicht ausreichend gewährt wurde. Er hatte keinerlei Zeit sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen. Zumal ihm bis zum 07.07.2025 erklärt worden ist, dass der Bewerber Markus Beisicht alle Voraussetzungen der Wahlteilnahme erfülle.

Zudem wurde der Vertrauensperson durch das Verschweigen der Anfrage an den Verfassungsschutz die Möglichkeit genommen, den Bewerber zurückzuziehen und diesen gegebenenfalls durch einen anderen Bewerber zu ersetzen.

Durch die rechtswidrige Nichtzulassung unseres Mandanten als Bewerber des Aufbruch Leverkusen zur OB-Wahl wurde empfindlich in den Wahlkampf des Aufbruch Leverkusen für den Leverkusener Stadtrat eingegriffen.

Viele Bürger gingen davon aus, dass der Aufbruch Leverkusen zur Stadtratswahl nicht zugelassen worden war. Der Eindruck wurde noch dadurch verstärkt, dass die kommunale Presse nach der Nichtzulassung des OB-Kandidaten des Aufbruch Leverkusen keinerlei Berichterstattung über Wahlkampfaktivitäten des Aufbruch Leverkusen mehr veröffentlichte, so dass viele unbedarfte Leverkusener davon ausgehen mussten, dass der Aufbruch Leverkusen auch nicht zur Kommunalwahl antreten darf. Dies hat auf jeden Fall das Wahlergebnis beeinflusst.

Darüber hinaus wurde der Aufbruch Leverkusen durch die Nichtzulassung des OB-Kandidaten Beisicht die Möglichkeit genommen, die kommunalen Ziele der Wählervereinigung in die Öffentlichkeit zu tragen.

In Lokalmedien konnten sämtliche OB-Bewerber über Wochen hinweg ihre Standpunkte in relevanten Fragen der Leverkusener Kommunalpolitik veröffentlichen. So ist es der Klimaliste auch durch OB-Kandidatur ihres Spitzenkandidaten Rees gelungen noch einen Sitz im Leverkusener Stadtrat zu erreichen. Durch die OB-Kandidatur konnte die Klimaliste ihre Inhalte in den Lokalmedien ausreichend transportieren und so ihr Ratsmandat verteidigen. Diese Möglichkeit wurde dem Aufbruch Leverkusen genommen.

Der Aufbruch Leverkusen hatte sich ausdrücklich dafür entschieden mit einem eigenen OB-Kandidaten in den Kommunalwahlkampf zu ziehen und den Wahlkampf hauptsächlich auf diesen OB-Kandidaten auszurichten.

Der Wahlkampf und die Öffentlichkeitsarbeit des Aufbruch Leverkusen wurden durch den rechtswidrigen Ausschluss von Markus Beisicht empfindlich gestört. Die Wählervereinigung Aufbruch Leverkusen wurde hierdurch im Hinblick auf ihre Mitbewerber massiv und empfindlich benachteiligt.

Diese Benachteiligung hat dann dazu geführt, dass der Aufbruch Leverkusen sein Ratsmandat verlor. Von einer fairen Wahl und von einer Chancengleichheit kann demzufolge bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 nicht die Rede sein. Die Stadtratswahl ist demzufolge unrechtsmäßig verlaufen und muss daher wiederholt werden.

Eine OB-Stichwahl an der man sich nicht beteiligen sollte!

Eine OB-Stichwahl an der man sich nicht beteiligen sollte!

Am Sonntag können die Leverkusener sich bei einer irregulären OB-Stichwahl zwischen dem gescheiterten Uwe Richrath und seiner politisch häßlichen korpulenten Kopie Stefan Hebbel entscheiden! Egal wie diese rechtlich fragwürdige Pseudo-Stichwahl auch ausgeht, steht der Verlierer schon fest : Leverkusen!!!

Der Aufbruch Leverkusen hat die eklatant undemokratische Leverkusen er OB-Wahl bereits mit einer rechtlich schlüssigen Argumentativen angefochten, so dass damit zu rechnen ist, dass die gesamte OB-Wahl sowieso wiederholt werden muss!

Wir empfehlen den Leverkusenern also am Sonntag zu Hause zu bleiben statt eine irreguläre Wahl durch eine Wahlbeteiligung noch unnötigerweise aufzuwerten.

Einspruch gegen die OB-Wahl in Leverkusen eingelegt!

Markus Beisicht legt Einspruch gegen die OB-Wahl in Leverkusen ein

Sehr geehrte Damen und Herren,

folgende Pressemitteilung zur Anfechtung der Oberbürgermeisterwahl in Leverkusen übermittle ich Ihnen hiermit. Der Widerspruch ist beigefügt. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Pressemitteilung

Einspruch gegen die Oberbürgermeister-Wahl in Leverkusen

Leverkusen, den 17. September 2025. Der Vereinsvorsitzende des „Aufbruch Leverkusen“, Rechtsanwalt Markus Beisicht, erhebt Einspruch gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-Wahl der Stadt Leverkusen vom 14. September 2025 gemäß § 40 Abs. 1 Kommunalwahlgesetz NRW.

Der Einspruch begründet sich insbesondere auf folgende Punkte:

Markus Beisicht wurde trotz vollständiger Erfüllung aller Wahlvoraussetzungen vom Wahlausschuss nicht zugelassen.

Dem Bewerber und seiner Vertrauensperson wurde kein ausreichendes rechtliches Gehör gewährt, da kritische Stellungnahmen des Verfassungsschutzes erst kurz vor Ablauf der Frist übermittelt wurden.

Die übermittelten Stellungnahmen enthalten nachweislich unzutreffende Behauptungen, die eine sachgerechte Prüfung und Stellungnahme unmöglich machten.

Durch diese Verfahrensfehler wurde die Rechtmäßigkeit der Wahl objektiv beeinträchtigt.

Der vollständige Einspruch mit allen Begründungen liegt als Anlage bei.

Hier können Sie den Einspruch nachlesen:

Einspruch
gegen die Gültigkeit der Oberbürgermeister-Wahl nach §40 Abs.1 des KommunalwahlgesetzesNRW

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Lünenbach,

gestern hat der Wahlausschuss der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung vom 16.09.2025 die Wahlergebnisse der Oberbürgermeister-Wahl der Stadt Leverkusen festgestellt und eine Stichwahl angeordnet. Dies wurde zwischenzeitlich auch öffentlich bekannt gegeben.

Der „Aufbruch Leverkusen“, dieser vertreten durch seinen Vereinsvorsitzenden Rechtsanwalt Beisicht und Herr Rechtsanwalt Markus Beisicht erheben nunmehr ausdrücklich Einspruch gegen die objektive Rechtmäßigkeit der Wahl.

Es wird form-und fristgerecht
Einspruch
gegen die am14.09.2025 stattgefundene OB-Wahl eingereicht.

Grund des Einspruchs sind die nachfolgenden Gründe:

Der Leverkusener Wahlausschuss hat die Zulassung des Bewerbers des „Aufbruch Leverkusen“, Rechtsanwalt Markus Beisicht, als Kandidat zur Oberbürgermeisterwahl am 14.09.2025 verweigert, obwohl der Bewerber des „Aufbruch Leverkusen“ sämtliche Wahlteilnahmevoraussetzungen erfüllt und nachgewiesen hatte.

Die Nichtzulassung von Markus Beisicht zur OB-Wahl ist eklatant rechtswidrig.

Der Bewerber des Aufbruch Leverkusen“, Rechtsanwalt Markus Beisicht, verfügt übereinen ausgezeichneten Leumund und war seit Jahrzehnten in der Leverkusener Kommunalpolitik aktiv und vernetzt.

Er hat niemals auch nur ansatzweise verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt oder gar selbst verfolgt. Er ist ein engagierter Verteidiger des Grundwertkanons unseres Grundgesetzes. Er hat immer die Menschenwürde eines jeden Menschen egal welcher Herkunft verteidigt, so dass bei einer sachgerechten Prüfung herausgekommen wäre, dass der Bewerber des „Aufbruch Leverkusen“ für das Amt des Oberbürgermeisters ein engagierter Verteidiger unserer pluralistischen Demokratie ist und zu keinem Zeitpunkt Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung verfolgt hat und verfolgt.

Der Bewerber des „Aufbruch Leverkusen“ fühlt sich jederzeit dem Grundwertekanons unseres Grundgesetzes verpflichtet. Er war in der Vergangenheit mehrfach problemlos zur Oberbürgermeisterwahl in Köln und Leverkusen zugelassen worden.

Er hat im Jahr 2009 für das Amt des Kölner Oberbürgermeisters kandidiert und dort fast 5 Prozent der Stimmen erhalten. Im Jahre 2015 und im Jahr 2020 hat er jeweils für das Amt des Leverkusener Oberbürgermeisters kandidiert und Wahlergebnisse von 6,5 bzw. 1,8 Prozent erzielt. Zu keinem Zeitpunkt gab es Bestrebungen seine Kandidatur nicht zuzulassen.

Der Bewerber des „Aufbruch Leverkusen“ zur Wahl der Leverkusener Oberbürgermeisterwahl war zu dem seit dem Jahr 2009 Mitglied des Leverkusener Rates.

In dem streitbefangenen Zulassungsverfahren hat ist weder dem Bewerber noch der Vertrauensperson des Wahlvorschlages ausreichend rechtliches Gehör bewilligt worden.

Das rechtliche Gehör ist das Recht eines Beteiligten in einem Verwaltungsverfahrengehört zu werden, bevor eine behördliche Entscheidung getroffen wird, die ihm nachteilig betrifft. Es umfasst das Recht auf Information, Äußerung und Berücksichtigung des Vorbringens. Das rechtliche Gehör schützt den Bewerber vor willkürlichen Entscheidungen des Wahlausschusses und stellt sicher, dass Entscheidungen auf einer fundierten Grundlage getroffen werden. Das rechtliche Gehör ist ein wichtiges Instrument des Rechtsschutzes und trägt entscheidend dazu bei, dass Entscheidungen im Einklang und den Rechten des Betroffenen stehen.

Das zuständige Leverkusener Wahlamt hat der Vertrauensperson des „Aufbruch Leverkusen“ noch kurz vor dem Stichtag vor Abgabe der Unterlagen schriftlich versichert, dass alle Voraussetzungen für den Wahlantritt des Bewerbers Markus Beisicht vorliegen, da die Kandidatur ordnungsgemäß und korrekt angemeldet worden war.

Das Wahlamt der Stadt Leverkusen hat es unterlassen der Vertrauensperson des Wahlvorschlages des „Aufbruch Leverkusen“ mitzuteilen, dass die Stadtverwaltungbereits am 08.04.2025 den Verfassungsschutz um eine Einschätzung zum Bewerber gebeten hat.

Dies hätte zwingend geschehen müssen, um der Vertrauensperson ausreichend Zeit und Gelegenheit zu geben, um eventuelle Vorwürfe gegen den Bewerber zu entkräften. Stattdessen wurde der Vertrauensperson mitgeteilt, dass alle Voraussetzungen für den Wahlantritt des Bewerbers Markus Beisicht vorliegen, da die Kandidatur ordnungsgemäß und korrekt angemeldet worden sei.

Der Vertrauensmann des „Aufbruch Leverkusen“ ist demzufolge vom Wahlamt der Stadt Leverkusen vorsätzlich getäuscht worden und insbesondere in Unkenntnis darüber gelassen worden, dass die Stadt Leverkusen in Kooperation mit dem weisungsgebundenen nordrhein-westfälischen Verfassungsschutz versucht die Kandidatur eines offenbar nicht genehmen Bewerbers zu verhindern.

Bis zum Stichtag konnte dem zufolge der Vertrauensmann des Wahlvorschlages des
„AufbruchLeverkusen“ davon ausgehen, dass Markus Beisicht zur Oberbürgermeisterwahl als Kandidat antreten kann und darf.

Am 08.07.2025 erreichte dann das Wahlamt eine Stellungnahme des Leiters des nordrhein-westfälischenVerfassungsschutzes, Herrn Jürgen Kayser vom 07.07.2025. Die Stellungnahme erreichte demzufolge das Wahlamt nach dem Stichtag.

In dieser teils böswilligen, teils bewusst falschen Stellungnahme wird offenbar wider besseres Wissen suggeriert, dass der Bewerber Markus Beisicht seit dem Jahr 1987 verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge. Interessant ist, dass der Bewerber trotz dieser Behauptung inder Vergangenheit immer problemlos als Bewerber zur OB-Wahl zugelassen worden ist.

Am Folgetag, den 09.07.2025, gegen 12:00 Uhr erhielt die Vertrauensperson des Wahlvorschlages des „Aufbruch Leverkusen“ einen Anruf aus dem Wahlamt der Stadt Leverkusen mit der Mitteilung, dass der Verfassungsschutz Bedenken gegen die Kandidatur habe und dass man Herrn Beisicht hierüber unterrichten wolle, damit er nicht völlig unvorbereitet zur am nächsten Tag angesetzten Wahlausschusssitzung erscheinen würde.

Die Stellungnahme von Jürgen Kayser wurde nicht übermittelt, wäre auch vor der Ausschusssitzung nicht übermittelt worden, wenn nicht die Vertrauensperson des Wahlvorschlagesdes „Aufbruch Leverkusen“ penetrant und beharrlich auf Übermittlung der Stellungnahme bestanden hätte. Die Vertrauensperson musste daher nochmals beim Wahlamt anrufen und energisch die Herausgabe der Stellungnahme des Verfassungsschutzes einfordern. Erst danach wurde diese Stellungnahme kommentarlos übermittelt.

Der Vertrauensmann des Wahlvorschlages konnte sich mit diesem Dossier, dass Zeiträume von 1987 bis 2025 umfasst, natürlich nicht mehr ordnungsgemäß auseinandersetzen. Er konnte die Behauptungen nicht überprüfen und es konnte nur festgestellt werden, dass dem Bewerber Zitate untergeschoben worden sind, die er nachweislich nichtgeäußert hat.

Besonders die Behauptungen der Bewerber sei islamfeindlich sind infam. Auf der Liste des
„Aufbruch Leverkusen“ kandidierten über ein Dutzend Muslime. Der Bewerber Beisicht setzt sich seit Jahren für eine Allianz von konservativen identitätsbewussten Leverkusener mit Muslimen ein.

Darüber hinaus hat der Bewerber in den letzten zwei Jahren gemeinsam mit der muslimischen Community in Leverkusen diverse Protestaktionen und Demonstrationen gegen den Genozid in Gaza zur Unterstützung des Freiheitskampfes des palästinensischen Volkes mitorganisiert. All dies hat Herr Kayser in seiner fragwürdigen Stellungnahme unterschlagen.

Fakt ist, dass der Vertrauensmann des Wahlvorschlages das notwendige rechtliche Gehör nicht ausreichend gewährt wurde.

Er hatte keinerlei Zeit sich mit den Vorwürfen auseinanderzusetzen. Zumal ihm bis zum 07.07.2025 erklärt worden ist, dass der Bewerber Markus Beisicht alle Voraussetzungen der Wahlteilnahme erfüllt.

Er konnte keine Gegendarstellung aufsetzen, so dass es ihm nicht möglich war, fundiert mit der gebotenen Sachlichkeit auf die Vorwürfe angemessen zu reagieren. Ein rechtsstaatlich korrektes und transparentes Verhalten des Wahlamtes wäre gewesen, wenn man die Vertrauensperson schon Wochen vor der Wahl über die Vorwürfe des Verfassungsschutzes unterrichtet hätte und der Vertrauensperson und dem Bewerber die Möglichkeit eingeräumt hätte ausführlich vortragen zu können.

Der Vertrauensperson wurde auch keine Möglichkeit eingeräumt, den Bewerber zurückzuziehen und diesen gegebenenfalls durch einen anderen Bewerber zu ersetzen.

Es standen der Vertrauensperson des „Aufbruch Leverkusen“ demzufolge nur wenige Stunde Zeit zur Verfügung, um zum Dossier von Kayser Stellung zunehmen. Diese extrem kurze Frist war in keiner Weise ausreichend, um zu den umfangreichen und teilweisen diffamierenden Ausführungen im Dossier eine substanzielle und rechtlich fundierte Erwiderung einzureichen.

Eine Anhörung, die bei einem so schwerwiegenden Eingriff in das passive Wahlrecht mündet, muss jedoch den rechtsstaatlichen Anforderungen an Fairness, rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) und effektive Verteidigungsmöglichkeiten genügen. Dies war hier eindeutig nicht gegeben.

Darüber hinaus hatten auch die Mitglieder des Wahlausschusses samt allen politischen Mitbewerbern des „Aufbruch Leverkusen“ keine ausreichende Möglichkeit sich mit den Vorwürfen gegen den Bewerber Markus Beisicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit auseinanderzusetzen. Einige Mitglieder des Wahlausschusses haben das Dossier noch nicht einmal durchgelesen und haben die Möglichkeit genutzt unter diesem Vorwand einen nicht genehmen Bewerber von der OB-Wahl auszuschließen. Mit einer rechtsstaatlichen pluralistischen Demokratie und einer fairen Wahl hat ein solches Vorgehen nichts mehr zu tun.

Es dürfte bekannt sein, dass dem Betroffenen ausreichend Zeit für das rechtliche Gehör eingeräumt werden muss. Die Rechtslage ist insoweit relativ eindeutig. Wird jemand von einem Verfahren überrascht, wird in der Regel eine Frist von 14 Tagen angesetzt. Diese ausreichende Frist für das rechtliche Gehör ist im vorliegenden Verfahren nicht gewahrt worden, so dass die Nichtzulassung des Bewerbers des „Aufbruch Leverkusen“, Rechtsanwalt Markus Beisicht, zur OB-Wahl in Leverkusen eindeutig rechtswidrig ist. Es liegt somit ein Einspruchsgrundvor, der die Gültigkeit der Wahl als solche betrifft.

Ein missliebiger Bewerber wurde zur Wahl nicht zugelassen, obwohl er sämtliche Wahlteilnahmevoraussetzungen erfüllt hat und dies auch bis zum Stichtag seitens des Wahlamtes ausdrücklich versichert worden ist. Die OB-Wahl ist demzufolge unrechtmäßig Verlaufen und muss daher wiederholt werden.

Sie wollen ungestört klüngeln!

Leverkusen steckt mitten in einer Affäre um explodierende Defizite bei den Rettungsdienstgebühren. Inzwischen geht es um 86 Millionen Euro. Doch statt klare Verantwortung zu übernehmen, zeigt sich wieder das alte Muster: persönliche Verflechtungen, gegenseitige Schützenhilfe, Attacken auf Kritiker.

Im Mittelpunkt steht CDU-Ratsherr Frank Schönberger. Er springt öffentlich seiner Lebensgefährtin, der suspendierten Baudezernentin Andrea Deppe, zur Seite. Deppe war wegen massiven Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst aus dem Amt genommen worden. Schönberger aber attackiert nicht mögliche Fehler, sondern den Gutachter, der sie aufgedeckt hat.

So entsteht der Eindruck, dass es weniger um Aufklärung als um Ablenkung geht. Während die politisch überforderte Stadtverwaltung die Berechnungen mehrfach bestätigt hat, versucht nun der Lebensgefährte von Deppe den Skandal kleinzureden.

Die Folge: Statt Transparenz und Vertrauen in die Verwaltung bleibt bei vielen Bürgern das Gefühl zurück, dass hinter den Kulissen alte Seilschaften wirken. Das Defizit ist real, aber wichtiger scheint, das eigene Umfeld zu schützen. Das wird sich auch im neu gewählten Stadtrat nicht ändern. Leider fehlt im Rat nun eine Stimme die dieses Versagen immer wieder angeprangert hat.

In Leverkusen heißt das wie so oft: Sie wollen ungestört klüngeln.

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